Impressum/ AGB

Impressum/AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Heidi Kluthe & David Husted GbR 

Alt-Buch 45

13125 Berlin

Vertreten durch:

Frau Heidi Kluthe

Herr David John Husted

Kontakt

Telefon: 030 397 259 64

E-Mail: kontakt@sputnikeinsfotografie.de

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung nach §14 oder §55c GewO wurde am 03.04.2014 durch Bezirksamt Pankow von Berlin erteilt.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

Rhion Versicherungen aruna GmbH 

Kalckreuthstraße 15 

10777 Berlin

Geltungsraum der Versicherung:

Deutschland

Redaktionell verantwortlich

Heidi Kluthe & David Husted GbR

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EIN FOTOSHOOTING

§ 1 Allgemeines

  1. (1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Heidi Kluthe & David Husted GbR (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. (2)  Mit der Auftragserteilung erfolgt ein mündlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Fotograf. Mit diesem treten auch die AGB des Fotografen in Kraft.
  3. (3)  Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
  4. (4)  Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  5. (5)  „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fachabzüge, Daten auf CD/DVD, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht

  1. (1)  Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Lichtbilder zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  2. (2)  Bei einem Auftrag hat der Fotograf das alleinige Recht die Lichtbilder hierfür zu erstellen. Dies bedeutet es sind ohne vorherige Absprache mit dem Fotografen von Seiten des Auftraggebers keine weiteren Fotografen, sowie externe Aufnahmegeräte (Smartphone, Tablet, Kamera, usw.) zulässig.
  3. (3)  Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber unabhängig der Nutzungsart ein einfaches Nutzungsrecht an den Lichtbildern. Die Art der Nutzung (privat oder gewerblich) bestimmt den Umfang der Nutzungsrechte. Ob es sich um eine private und/oder gewerbliche Nutzung der Lichtbilder handelt wird bei Auftragserteilung zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart.
  4. (4)  Eine private Nutzung gestattet dem Auftraggeber die von ihm erworbenen Lichtbilder als Print in Form von Fachabzügen, Wandbilder, usw. zu vervielfältigen. Hierbei gibt es keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Prints, sowie des Druckmaterials (Fotopapier, Leinwand, usw.).
  5. (5)  Der Auftraggeber hat außerdem das Recht die von ihm erworbenen Lichtbilder digital im Internet (Soziale Netzwerke, Webseite, usw.) zu nutzen, sofern dabei eine

ausschließlich private Nutzung gewährleistet bleibt. Die namentliche Nennung des Fotografen als Urheber in Form eines Tags, einer Markierung oder Verlinkung wäre wünschenswert, ist hierbei jedoch nicht zwingend erforderlich.

(6) Das Recht der Vervielfältigung, wie auch das Recht der digitalen Nutzung im Internet wird dem Auftraggeber ausschließlich mit dem Erwerb der Lichtbilder als Datei übertragen. Wurden die Lichtbilder ausschließlich als Fachabzug erworben ist eine Vervielfältigung, sowie eine Digitalisierung dieser (Fotokopie, Scan, Abfotografieren des Fachabzugs, usw.) nicht gestattet.

(7) Eine gewerbliche Nutzung gestattet dem Auftraggeber die von ihm erworbenen Lichtbilder räumlich, wie auch zeitlich uneingeschränkt zu nutzen. Zudem gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwertungsart und der Auftraggeber erhält das Recht die Lichtbilder zu bearbeiten.

(8) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist dem Auftraggeber nicht gestattet und erfordert die Zustimmung des Fotografen und ist ggf. separat zu vergüten, sofern sie nicht zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Zwecks notwendig ist.

(9) Der Fotograf überträgt ausschließlich das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme, insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten, obliegt dem Auftraggeber selbst. Der Fotograf übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

(10)Bei gewerblicher Nutzung besteht der Fotograf auf das ihm zustehende Recht als Urheber der Lichtbilder im Impressum genannt zu werden.

(11)Die gewerbliche Nutzung kann ausschließlich mit der Buchung eines Business Shootings (im Angebot des Fotografen erkennbar als BusinessBusiness Shooting oder Business Fotoshooting tituliert) erworben werden.

(12)In der Rechnung des Fotografen wird nochmals explizit auf die gewerbliche Nutzung der Lichtbilder hingewiesen. Zusätzlich hat der Auftraggeber das Recht auf die Erstellung eines Vertrags zur Übertragung der Nutzungsrechte.

(13)Möchte der Auftraggeber nach Beendigung des Auftrags die Lichtbilder entgegen der vorherigen Vereinbarung nicht ausschließlich privat, sondern auch gewerblich nutzen, erfordert dies die Zustimmung des Fotografen. Zudem wird die preisliche Differenz dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(14)Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Fotografen.

(15)Bei einer Verletzung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber hat der Fotograf das Recht hierfür entschädigt zu werden. In welchem Umfang diese Entschädigung erfolgt kann individuell zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart werden.

(16)Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Vorauswahl der Rohdaten wird ausschließlich vom Fotografen durchgeführt. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (unbearbeitete Bilder) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(17)Individuelle Abweichungen der Nutzungsrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Vergütung und Fotobestellung

  1. (1)  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar erhoben, welches den aktuellen Preisen des Fotografen und/oder eines vom Fotografen erstellten Kostenvoranschlags zur Grunde liegt.
  2. (2)  Soweit der Fotograf einen Kostenvoranschlag erstellt, ist dieser unverbindlich. Treten während der Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen.
  3. (3)  Zur Auswahl der Lichtbilder stellt der Fotograf dem Auftraggeber ein persönliches , passwortgeschütztes Onlinealbum zur Verfügung. Die Lichtbilder sind nummeriert und mit einem Wasserzeichen versehen. Der Auftraggeber kann seine Auswahl online in einem Wunschzettel speichern.
  4. (4)  Mit dem Teilen des Wunschzettels – wie in dem den Auftraggeber vorab übermittelten Leitfaden beschrieben – bzw. der Übermittlung der Bildnummern via Mail, überträgt der Auftraggeber dem Fotografen eine offizielle Auftragserteilung zur Bearbeitung der ausgewählten Lichtbilder, welche abhängig von ihrer Anzahl unter Berücksichtigung etwaiger Gutscheine und/oder einer Anzahlung berechnet werden. Folglich ist dies als verbindliche Bestellung zu werten, welche vom Kunden nicht widerrufen werden kann.
  5. (5)  Sofern nicht anders mit dem Fotografen vereinbart, erfolgt die Begleichung der für die fotografische Leistung zu entrichtende Grundgebühr am Tag der Leistungserbringung bar oder via Kartenzahlung (keine Kreditkarte).
  6. (6)  Nach abgeschlossener Bearbeitung erhält der Auftraggeber vom Fotografen via Mail die Rechnung über den Gesamtbetrag. Die Zahlung erfolgt i.d.R. per Überweisung, oder ggf. nach Absprache in bar.
  7. (7)  Die Übergabe der Lichtbilder in digitaler oder gedruckter Form erfolgt erst nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages.
  8. (8)  Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte an den Lichtbildern Eigentum des Fotografen. Werden die 14 Tage überschritten erhält der Auftraggeber eine schriftliche Zahlungserinnerung, sowie eine neue vom Fotografen festgelegte Zahlungsfrist. Wird diese erneut nicht eingehalten fallen Mahngebühren an. Die Höhe dieser werden vom Fotografen festgelegt. Nach einer zweiten Mahnung sieht sich der Fotograf gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen.
  9. (9)  Ist eine Anzahlung für eine Leistung zu verrichten, entscheidet der Fotograf in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt diese zu begleichen ist. Erst mit Verrichtung der Anzahlung zählt der Termin für die Leistung als bestätigt. Wird der Termin vom Auftraggeber kurzfristig (48 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Datum) storniert, kann der Termin verschoben werden. Sollte der neu vereinbarte Termin ein weiteres mal kurzfristig abgesagt werden, wird die volle Summe der Anzahlung einbehalten. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder höhere Gewalt. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

(10)Ist ein befristetes Angebot (Gutschein, Deal, Coupon, Aktion, usw.) abgelaufen, ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet dieses noch wahrzunehmen und/oder in

jedweder Form zu vergüten. Ob das Angebot trotz Überschreitung der Frist genutzt werden kann, oder vergütet wird liegt im Ermessen des Fotografen.

§ 4 Haftung

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(7) Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen kommen, so darf dieser einen mitarbeitenden, hoch qualifizierten Fotografen einsetzen, um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.

(8) Kann ein Termin von Seiten des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden ist der Fotograf mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu informieren. Erfolgt die Absage rechtzeitig kann ein neuer Termin vereinbart werden. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig oder gar nicht, liegt es im Ermessen des Fotografen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder höhere Gewalt. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

§ 5 Bildbearbeitung und Reklamation

(1) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

  1. (2)  Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Lichtbilder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.
  2. (3)  Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Lichtbilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 6 Datenschutz

(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 7 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. (1)  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. (2)  Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. (3)  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  4. (4)  Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

Stand: 05. August 2021